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Panne oder Unfall - der normale Alltag ist schlagartig vergessen!
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Erworbene Kenntnisse, im Besonderen auch einfache Dinge (wie etwa das Absichern mit dem Warndreieck oder Einschalten der Warnblinkanlage), werden oft nicht verwendet oder / und das Gefahrenpotential in dieser Verkehrssituation unterschätzt. Es herrscht oft Ärger über die aufgezwungene, unangenehme Situation - verbunden mit "Orientierungslosigkeit" und bei Unfällen zusätzlich Schmerz und Zukunftsangst.
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Warnblinkanlage |
Warnweste |
Aufbewahrungsort Notfallset |
Warndreieck |
weitere Informationen |
Aufmerksamkeit erregen >>> Absicherung der Gefahrenstelle
Im Verkehrsraum liegen gebliebene Fahrzeuge müssen von anderen
Verkehrsteilnehmern frühzeitig und gut als Hindernis erkannt werden
können, damit Folgeunfälle und eine vermeidbare Erhöhung des
Gefahrenpotentials für Unfallhelfer vermieden werden. Eine hohe
Verkehrsdichte und schneller Verkehr vergrößern die Gefahr für Helfer und
Beteiligte zusätzlich.
Grundsatz bei Pannen und Unfällen:
Fahrzeuge, Gegenstände und Personen immer so schnell wie es sicher möglich ist, aus dem Gefahren - / Fahrbahnraum entfernen!
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Die Warnblinkanlage |
Erstmaßnahme >>Beim Erkennen einer Gefahrenstelle den nachfolgenden Verkehr warnen
>>> einschalten <<<<

Geschwindigkeit vermindern - wenn möglich ohne plötzliche Vollbremsung, die den nachfolgenden Verkehr gefährden könnte.

Warnung bei Staugefahr:
Seit vielen Jahren hat sich die Benutzung der Warnblinkanlage bei Staugefahr auf Autobahnen und Bundesstraßen bewährt. Viele Auffahrunfälle konnten so vermieden werden. Seit dem I. September 1997 ist das Warnblinken bei Annäherung an einen Stau durch die Novellierung des Paragraphen 16 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung gestattet.

Bitte beachten Sie die Wirkung der Warnblinkanlage nicht zu beeinträchtigen:
Personen, die hinter einem Pannenfahrzeug stehen,
offen stehende Hecktüren bei einem Lieferwagen,
heruntergeklappte, hintere Ladebordwände bei LKW oder Anhänger - sie können die Signalwirkung der Warnblinkanlage mindern oder unwirksam machen, wenn die Lampen verdeckt werden ! Dies ist in der Nacht besonders gefährlich, da die Gefahrenstelle dann "unsichtbar" wird.
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Außerhalb des Fahrzeuges >>> Warnwesten und Warnschutzbekleidung benutzen |
Nutzen Sie vorhandene Warnkleidung, damit Verkehrsteilnehmer Sie besser erkennen können!
Personen an Pannenstellen,
auf dem Weg zum Aufstellungsort für Absicherungsmaterialien (Warndreieck/Warnlampe)
auf dem Weg zur Notrufsäule
Unfallhelfer, Unfallbeteiligte/r und Rettungskräfte auf oder neben der Fahrbahn
sind besser erkennbar, wenn Warnwesten / Warnkleidung getragen werden.
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Nur wenn Sie die Warnweste schließen, >>>>>> wird die maximale Fläche für Leuchtfarbe und Reflexmaterial wirksam.
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Durch die leuchtenden Farben wird am Tag ein guter Kontrast zum Umfeld erreicht und nachts

reflektieren die silbernen (oder anders gefärbte Reflexmaterialien ) Streifen der Westen das Licht der herannahenden Wagen.
Achtung:
Eine Warnweste ist keine Garantie, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie immer frühzeitig genug erkennen und auch richtig reagieren.
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Aufbewahrungsort für das Notfallset |
Warnweste,
Warndreieck
und Verbandskasten sind häufig im Koffer- / Laderaum von Fahrzeugen
verstaut. Sind nach einem Unfall die zugehörigen Klappen
und Türen verklemmt, so ist das Notfallset unter diesen Umständen nicht mehr erreichbar.


Bei LKW ist das Notfallset auch gelegentlich in einem Stauraum auf der Fahrbahnseite untergebracht. Hier birgt bereits der Aufbewahrungsort Gefahren bei der Entnahme z.B. wenn das Fahrzeug auf dem Standstreifen der Autobahn stehen bleiben muss.
Wird dieses Set dagegen (gegen Herumschleudern im Wagen gesichert) im Bereich der Fahrgastzelle verstaut, so ist es schnell griffbereit und einsetzbar..

Die Warnweste kann in diesem Fall dann unmittelbaren Schutz geben und braucht
nicht erst "ausgegraben" zu werden. In einem Türfach ist sie immer schnell
griffbereit. Die Neonfarben verblassen stark im Sonnenlicht, bewahren Sie
die Warnweste deshalb möglichst in einer das Licht hemmenden Schutzhülle
auf.

Für 10€ könnten alle Fahrzeuginsassen mit einer Warnweste ausgestattet werden. Hierdurch sind dann alle Insassen (Familie, Freunde, Arbeitskollegen, ... im Wagen) in Pannen oder Unfallsituationen besser erkennbar.
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Das Warndreieck - ein kleines Verkehrszeichen zur Warnung vor Gefahrenstellen |
Das gesetzlich vorgeschriebene Warndreieck erfüllt die Funktion
Warnung vor Gefahrenstellen,
wenn es in geeignetem Abstand, der dem nachfolgendem
Verkehrsteilnehmer Reaktionszeit und Reaktionsweg einräumt, aufgestellt
wird. Im Kofferraum oder unmittelbar hinter der Stoßstange aufgestellt,
wie es immer wieder bei Pannen und Unfällen zu sehen ist,
kann es den nachfolgenden Verkehr
nicht frühzeitig warnen.
Die Gefahr auf Seitenstreifen sollte nie unterschätzt werden!

Auf dem Bild wir sichtbar, welche Auswirkungen ein Versäumnis bei der Absicherung eines Pannenfahrzeug haben könnte. Der LKW befuhr auch auf gerader Strecke den Standstreifen, wobei der Fahrer dann durch dichtes Auffahren zum vorausfahrenden LKW keine ausreichende Sicht auf den Standstreifenverlauf vor ihm hatte. Das Überfahrenen einer Warnlampe oder eines Warndreieck hat, verglichen zum Auffahren auf ein zu spät erkanntes Pannen- oder Unfallfahrzeug, nur geringe Auswirkungen.
Ein ausreichender Abstand zu einer Gefahrenstelle kann schwere Unfälle abwenden.
Der geeignete Abstand
Im Stadtverkehr ist als Abstand 50m
für das Warndreieck ausreichend. Die entspricht ca. 75
Schritte.
Schneller Verkehr
Bei Schnellstrassen und
Autobahnen beträgt der Abstand für das Warndreieck mind. 200m. Dies
entspricht einer Entfernung von 4 Leitpfosten. Sie stehen hier im Abstand
von 50m.

Bei Sichthindernissen
Eine nicht einsehbarer Gefahrenstelle, mit Kurven oder Kuppen, die die Sicht versperren, erfordert die Aufstellung vor dem Sichthindernis.

Bergkuppe

Das fluoreszierende Warndreieck vor der Rechtskurve dieser Autobahneinfahrt warnt den einfahrenden Verkehrsteilnehmer schon bevor der Pannen - LKW in Sichtweite kommt.
Beachten Sie auch den Gegenverkehr & einmündende Straßen!
Auf Straßen, die in beiden Fahrrichtungen befahren werden, ist (abhängig von der Verkehrssituation und Dichte) die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Warnung der entgegenkommenden Fahrzeuge nicht zu vernachlässigen. Hierbei könnte ein 2. Warndreieck von weiteren Unfallfahrzeugen oder vom KFZ eines Unfall- / Pannenhelfers zur Warnung des Gegenverkehrs eingesetzt werden.
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weitere Informationen... |
Problematik an Ein- und Ausfahrbereichen
Wenn eine Pannen- oder Unfallstelle sich in, kurz vor oder hinter einer Anschlussstelle einer Autobahn oder einer anderen gut ausgebauten Straße befindet, ist die Warnung des nachfolgenden Verkehrs besonders wichtig .

Hier versuchen Fahrzeuge über die Standspur zur Ausfahrt zu gelangen. Die Fahrer schalten teilweise das Warnblinklicht ein.
Ein Fahrzeug mit einer Pannen steht ebenfalls auf der Standspur. Auch hier ist das Warnblinklicht eingeschaltet und damit fällt es zwischen "Standspurfahrern" nicht mehr auf. Das Pannenfahrzeug kann in dieser Situation schnell als stehendes Hindernis übersehen werden.
Fahrzeuge besser erkennbar machen
Die zusätzlich geöffnete Heckklappe ist manchmal besser erkennbar als das Warnblinklicht und eine zusätzliche angehängte Warnweste, die dann auch noch im Fahrtwind durch die vorbeifahrenden Fahrzeuge weht, machen das Pannenfahrzeug besser erkennbar.

weitere Info's zu dieser "Warnwestenfahne unter >> Warnwesten universell einsetzbar

Pannen- und Unfallstellen im dichten Verkehr werden mit der Warnwestenfahne als Heckabsicherung besser erkennbar
Bei Motorräder ist das Mitführen eines Warndreieckes auf Grund der Abmessungen oft nicht möglich. Zusätzliche Warnwesten helfen jedoch bei der Vorwarnung in ausreichendem Abstand und können das Krad besser erkennbar machen.

weitere Info's zu diesem Thema unter >> Notfallset für Kradfahrer
Gefahrenbereiche an der Pannen- und Unfallstelle:

Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Aufenthalt in den schraffierten Gefahrenbereichen:
Hinter dem Fahrzeug können Sie durch auffahrende Fahrzeuge verletzt werden, wenn deren Fahrzeugführer die Gefahrenstelle nicht oder zu spät erkennen. Zusätzlich könnten Sie das Warnblinklicht verdecken, wodurch Fahrzeuge nachts dann nicht erkennbar werden.
An der dem Verkehr zugewandten Fahrbahnseite sind Sie einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil der seitliche Abstand ´zu Ihrem Fahrzeug ggf. nicht ausreicht und Sie von vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst werden könnten.
Bei einem Aufenthaltsort zwischen den Fahrzeugen werden Sie bei von hinten auffahrenden Fahrzeugen zwischen den Pannen - oder Unfallfahrzeugen eingequetscht.
Wie schnell es zu einem fatalen Unfall kommen kann, wird in diesem Bereich des Internetauftrittes gezeigt:
Vorwarnung kostengünstig optimieren

In Kombination mit einer zusätzlichen Warnweste wird das Warndreieck nicht so leicht übersehen. Sie wurde geschlossen, über den Leitpfosten gestülpt und mit einem Kabelbinder gegen herunterrutschen gesichert. Das Warndreieck kann in dieser Kombination auch vor dem Pfosten aufgestellt werden und kippt damit nicht so schnell bei Wind um.
Die Warnweste kann im Wind wehen und bekommt durch die dynamische Bewegung eher die Aufmerksamkeit der heranfahrenden Verkehrsteilnehmer als ein "statisches" Warndreieck. Da das Warndreieck aber als Gefahrenzeichen bekannt ist und dieses unmittelbar daneben steht, ist die Botschaft eindeutig: "Gefahrenstelle voraus"
Die Gefahr beim Verlassen des Standstreifens
Immer wieder ist zu beobachten wie Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit den Standstreifen verlassen und der nachfolgende Verkehr gefährlich zum Abbremsen gezwungen wird. Dies kann verhindert werden, wenn der Standstreifen wie die Beschleunigungsspur an der Autobahneinfahrt genutzt wird. Beim Verlassen der Standspur wird das Fahrzeug erst auf die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der rechten Richtungsfahrbahn beschleunigt und dann, unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, auf die rechte Fahrspur gewechselt.

Grenzen der Selbsthilfe bei Pannen
Dieser LKW -Pannendienst setzt Leitkegel und Blitzlampe zur Absicherung bei der Arbeitsstelle am linken Rand des Pannenstreifens ein. Die Füße der Arbeiter befinden sich jedoch bereits außerhalb des Sperrbereiches und ein Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr ist nicht vorhanden.
Bei Arbeiten dieser Art sollte die Autobahnpolizei / Autobahnmeisterei zur Einleitung geeigneter Absperrmaßnahmen informiert werden, wenn keine Möglichkeit besteht das Pannenfahrzeug zur Reparatur auf einen Parkplatz oder zu einer Werkstatt zu schleppen.

(Foto = Pannenfahrzeug von hinten)
Bereits ein einfacher Reifenwechsel an einem Fahrzeug kann lebensgefährlich werden, wenn die Arbeiten unmittelbar neben der Fahrbahn erfolgen. Fordern Sie professionelle Hilfe an und informieren Sie die Autobahnpolizei. Sie oder -je nach Umfang der erforderlichen Absicherungsmaßnahmen - auch die Autobahnmeistereien helfen Ihnen weiter, damit die Absicherung eine optimale Sicherheit für Sie und den fließenden Verkehr bieten kann.
Beim Befahren dieser Kurve in einem Autobahnkreuz ist nicht erkennbar...

(Foto = Pannenfahrzeug von vorne)
... dass vorne beim Fahrzeug ein Reifenwechsel erfolgt, bei dem zeitweise eine Person auf der Fahrbahn steht.
Reifenwechsel bei einem LKW auf der Fahrbahnseite:

Lebensgefährliche Selbsthilfe!